Ihre Ausgangslage
Patientinnen und Patienten informieren sich online, bevor sie einen Termin vereinbaren. Gleichzeitig unterliegt ärztliche Werbung besonderen berufsrechtlichen Grenzen, die sich in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Italien im Detail unterscheiden. Gute Kommunikation informiert sachlich, schafft Vertrauen und bleibt dabei zulässig.
Hinzu kommt ein veränderter Alltag: Viele Ordinationen und Praxen suchen Assistenzpersonal, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten wachsen, Wahlärztinnen und Wahlärzte müssen ihren Mehrwert verständlich erklären. Bewertungsplattformen prägen den ersten Eindruck, ohne dass man sie steuern kann. Ärztinnen und Ärzte fragen sich daher, wie viel Sichtbarkeit angemessen ist, wie sie die richtigen Patientinnen und Patienten erreichen, ohne mit Anfragen überlastet zu werden, und wie sie gute Mitarbeitende finden. Kommunikation soll entlasten, nicht zusätzliche Arbeit schaffen.
Was wir für Sie tun
Die Branche in Zahlen
53.353
Ärztinnen und Ärzte in Österreich (31.12.2025)
446.120
berufstätige Ärztinnen und Ärzte in Deutschland (31.12.2025)
44.612
berufstätige Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz (2025)
Quellen: Österreichische Ärztekammer; Bundesärztekammer; FMH.
Was sachliche Information ist und was bereits unzulässige Werbung, ist nicht immer offensichtlich. Heilversprechen, Vorher-Nachher-Vergleiche oder reißerische Formulierungen können berufsrechtlich problematisch sein, auch wenn sie gut gemeint sind.
Medizinisch korrekte Texte sind für Laien oft schwer verständlich, vereinfachte Texte wiederum ungenau. Die Kunst liegt darin, verständlich zu schreiben, ohne fachlich unpräzise zu werden oder falsche Erwartungen zu wecken.
Rezensionen im Netz beeinflussen die Arztwahl spürbar, lassen sich aber kaum steuern. Auf Kritik öffentlich zu antworten, ist wegen der ärztlichen Verschwiegenheit heikel und verlangt besondere Zurückhaltung.
Ordinationsassistenz, Pflege und ärztlicher Nachwuchs sind gefragt. Ein Auftritt, der nur Patientinnen und Patienten anspricht, übersieht eine Zielgruppe, die für den Betrieb der Praxis ebenso wichtig ist.
Der psychologische Blick
Patientinnen und Patienten wählen nicht nach Werbung, sondern nach Vertrauen. Mit psychologischer und psychotherapeutischer Kompetenz in der Geschäftsführung wissen wir, wie sensibel diese Kommunikation ist: Sie muss Sicherheit geben, Sorgen ernst nehmen und Kompetenz zeigen, ohne mehr zu versprechen, als sie halten darf.
Wir berücksichtigen die Werbevorgaben für Ärztinnen und Ärzte im jeweiligen Land und stimmen sensible Aussagen sorgfältig mit Ihnen ab.
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Online-Formulare und digitale Werkzeuge planen wir entsprechend zurückhaltend.
Wir übersetzen medizinische Leistungen in eine Sprache, die Patientinnen und Patienten verstehen.
Nach § 53 ÄrzteG 1998 ist sachliche Information zulässig. Unsachliche, unwahre oder das Standesansehen beeinträchtigende Werbung ist verboten, ebenso Provisionen für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten. Details klären Sie mit Ihrer Ärztekammer.
§ 27 MBO-Ä, umgesetzt in den Berufsordnungen der Landesärztekammern, erlaubt sachliche berufsbezogene Information und untersagt berufswidrige Werbung. Zusätzlich verbieten §§ 3 und 11 HWG irreführende Werbung und bestimmte Werbeformen außerhalb der Fachkreise.
Das Medizinalberufegesetz (MedBG) enthält Berufspflichten, die auch die Werbung betreffen. Die einschlägigen Bestimmungen prüfen wir vor dem ersten Auftrag vollständig und stimmen sie mit Ihnen ab.
In Südtirol gelten die Berufsregeln der italienischen Ärztekammern. Diese prüfen wir vor dem ersten Auftrag gemeinsam mit unseren Partnern und Ihnen, bevor Texte oder Werbemittel veröffentlicht werden.
Die Hinweise zum Berufsrecht dienen der Orientierung für die Kommunikationsarbeit und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
Wir lernen Ihr Fachgebiet, Ihre Arbeitsweise und Ihre Patientinnen und Patienten kennen und klären, welche Anfragen Sie sich wünschen und welche nicht.
Wir halten fest, welche berufsrechtlichen Vorgaben in Ihrem Land zu beachten sind, und markieren sensible Aussagen zur Prüfung durch Sie.
Wir formulieren Leistungsbeschreibungen, Teamvorstellung und Patienteninformationen in verständlicher Sprache und stimmen jeden Text fachlich mit Ihnen ab.
Website, Beschilderung und Unterlagen gehen gemeinsam an den Start. Danach unterstützen wir bei Aktualisierungen, ohne Ihren Praxisalltag zu belasten.
Name, Logo, Corporate Design, Website und Beschilderung für eine neue Ordination oder Gruppenpraxis, abgestimmt auf Fachgebiet, Standort und die Menschen, die dort behandelt werden.
Verständliche Broschüren, Merkblätter und Webseiten zu Behandlungen, Abläufen und Vorbereitung, die Fragen vorab beantworten und das Gespräch in der Ordination ergänzen, aber nicht ersetzen.
Karriereseite, Stellenanzeigen und Social-Media-Inhalte für Assistenz, Pflege und ärztliches Personal, die den Arbeitsalltag ehrlich zeigen und passende Bewerberinnen und Bewerber ansprechen.
Orientierungs- und Beschilderungssystem für größere Gesundheitseinrichtungen, das Wege klar macht, Unsicherheit reduziert und sich gestalterisch in das Erscheinungsbild der Einrichtung einfügt.
Grundsätzlich ist sachliche Information über Ihre Leistungen, Qualifikationen und Abläufe zulässig, reklamehafte oder irreführende Werbung dagegen nicht. Die Details unterscheiden sich je nach Land und Kammer. Wir orientieren uns an den geltenden Vorgaben und formulieren entsprechend zurückhaltend. Einzelne Rechtsfragen gehören zu Ihrer Ärztekammer oder Ihrer Rechtsberatung.
Ruhig und mit Bedacht. Eine öffentliche Antwort darf keine Behandlungsdetails enthalten, denn die Verschwiegenheit gilt auch hier. Oft ist eine kurze, sachliche Antwort mit dem Angebot eines persönlichen Gesprächs die beste Lösung. Wir helfen bei Formulierungen und Abläufen. Ob gegen eine Bewertung rechtlich vorgegangen werden kann, klären Sie mit Ihrer Kammer oder Rechtsberatung.
Nicht zwingend. Entscheidend ist, was zu Ihrer Praxis passt und welche Abläufe Ihr Team tatsächlich bewältigen kann. Bei Online-Werkzeugen achten wir auf den Schutz von Gesundheitsdaten und empfehlen nur, was datenschutzrechtlich vertretbar ist. Für Social Media legen wir vorab fest, welche Themen geeignet sind und wer Beiträge freigibt.
Für das Erstgespräch, die fachliche Prüfung der Texte und die Freigaben brauchen wir Sie, alles Weitere übernehmen wir. Wir bündeln Fragen, damit Sie nicht laufend unterbrochen werden, und stimmen Termine auf Ihre Ordinationszeiten ab. Die fachliche Verantwortung für medizinische Aussagen bleibt bei Ihnen, deshalb planen wir die Prüfung bewusst ein.
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