Ihre Ausgangslage
Öffentliche Kommunikation soll informieren, Beteiligung ermöglichen und Vertrauen in Institutionen stärken. Dabei gelten besondere Anforderungen an Sachlichkeit, Barrierefreiheit, Transparenz und an die Vergabe von Leistungen. In Südtirol kommt die Zweisprachigkeit hinzu. Wir kennen diese Rahmenbedingungen und arbeiten entsprechend.
Öffentliche Einrichtungen kommunizieren unter wachsender Beobachtung. Bürgerinnen und Bürger erwarten schnelle, verständliche Auskunft über viele Kanäle, und in Teilen der Bevölkerung ist das Vertrauen in Institutionen brüchig geworden. Gemeinden und Ämter arbeiten oft mit kleinen Teams und knappen Budgets, müssen aber Großprojekte, Umstellungen oder Krisen erklären. Hinzu kommt das Gebot der Neutralität, gerade im Umfeld von Wahlen. Verantwortliche fragen sich, wie sie Menschen erreichen, die amtliche Mitteilungen kaum noch lesen.
Was wir für Sie tun
Die Branche in Zahlen
2.092
Gemeinden in Österreich (2026)
116
Gemeinden in Südtirol
Quellen: Statistik Austria; Handelskammer Bozen.
Verordnungen, Förderprogramme oder Bauvorhaben sind fachlich anspruchsvoll. Sie müssen so aufbereitet werden, dass Menschen ohne Vorwissen verstehen, was sich ändert, was sie tun müssen und an wen sie sich wenden können.
Ältere Menschen, junge Familien, Zugezogene, Menschen mit Behinderungen oder geringen Deutschkenntnissen nutzen unterschiedliche Kanäle. Gute öffentliche Kommunikation plant Wege für alle, digital wie analog, in einfacher Sprache und bei Bedarf mehrsprachig.
Öffentliche Stellen informieren, sie werben nicht für Personen oder Parteien. Die Grenze zwischen Information und Selbstdarstellung muss in Text, Bild und Zeitpunkt sorgfältig beachtet werden, besonders vor Wahlen.
Bei Infrastrukturprojekten, Gebührenänderungen oder Standortentscheidungen formiert sich oft Widerspruch, auch in sozialen Medien. Frühe, ehrliche Information und echte Beteiligung entschärfen Konflikte eher als nachträgliche Rechtfertigung.
Der psychologische Blick
Vertrauen in Institutionen wächst, wenn Informationen verständlich, verlässlich und nachvollziehbar sind. Wir gestalten öffentliche Kommunikation so, dass Bürgerinnen und Bürger sich ernst genommen fühlen, und berücksichtigen dabei, wie Menschen Informationen tatsächlich aufnehmen und verarbeiten.
Wir sind mit öffentlichen Vergabeverfahren vertraut und unterstützen bei klaren, nachvollziehbaren Angeboten.
Inhalte sollen für alle zugänglich sein, in Gestaltung, Sprache und Technik.
Öffentliche Kommunikation informiert. Wir achten auf Ausgewogenheit und Transparenz.
Wir klären mit Ihnen Ziel, Zielgruppen, Zuständigkeiten und den Rahmen des Vergabeverfahrens, damit Leistungsumfang und Budget von Beginn an nachvollziehbar sind.
Wir prüfen Texte, Formulare und Abläufe aus Sicht der Menschen, die sie nutzen, und zeigen, wo Missverständnisse oder Hürden entstehen.
Wir entwickeln Botschaften, Gestaltung und Kanäle barrierearm, in klarer Sprache und, etwa in Südtirol, zweisprachig, abgestimmt auf Ihre Freigabewege.
Wir setzen Maßnahmen termingerecht um und dokumentieren die erbrachten Leistungen so, dass sie für Gremien, Kontrollinstanzen und Öffentlichkeit nachvollziehbar bleiben.
Begleitende Kommunikation für Bau-, Verkehrs- oder Umweltprojekte, mit Informationsmaterial, Website, Veranstaltungen und regelmäßigen Neuigkeiten während der gesamten Projektlaufzeit, damit Anrainerinnen und Anrainer frühzeitig wissen, was auf sie zukommt.
Konzeption und Moderation von Informationsabenden, Workshops oder Online-Beteiligung, mit verständlichen Unterlagen und einer transparenten Rückmeldung, was aus den Beiträgen geworden ist.
Neugestaltung von Gemeindezeitung, Amtsblatt oder Website, barrierearm und klar gegliedert, damit Bürgerinnen und Bürger Informationen, Termine und Ansprechpersonen schnell finden.
Entwicklung eines Profils für Gemeinden, Regionen oder Wirtschaftsstandorte, um Betriebe, Fachkräfte sowie neue Bewohnerinnen und Bewohner anzusprechen, abgestimmt mit Wirtschaft, Tourismus und Bevölkerung.
Für öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber gelten die Regeln des öffentlichen Vergaberechts. Je nach Auftragswert und Verfahren erstellen wir ein Angebot, beteiligen uns an Ausschreibungen oder stellen Unterlagen für einen Vergleich bereit. Leistungen und Kosten legen wir nachvollziehbar dar. Welche Verfahrensart in Ihrem Fall anzuwenden ist, klären Ihre Vergabestelle oder Ihre rechtlichen Beraterinnen und Berater.
Ja. Wir achten bei Gestaltung, Sprache und Technik auf Barrierearmut: ausreichende Kontraste, klare Struktur, Alternativtexte für Bilder, gut lesbare Dokumente und auf Wunsch Fassungen in einfacher Sprache. Welche Anforderungen an Barrierefreiheit für Ihre Einrichtung im Einzelnen rechtlich gelten, stimmen Sie bitte mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihren rechtlichen Beraterinnen und Beratern ab.
Indem die Information im Mittelpunkt steht, nicht die Person. Wir achten auf sachliche Sprache, ausgewogene Bildauswahl und einen angemessenen Umfang, besonders im Umfeld von Wahlen. Amtsträgerinnen und Amtsträger können auftreten, wenn es der Sache dient. Ob eine konkrete Maßnahme zulässig ist, beurteilen im Zweifel Ihre Rechtsabteilung, Ihre Aufsichtsbehörde oder Ihre rechtlichen Beraterinnen und Berater.
Ja. Gerade kleinere Gemeinden haben oft niemanden, der sich ausschließlich um Kommunikation kümmert. Wir unterstützen punktuell, etwa bei einem Vorhaben, einer Gemeindezeitung oder einer Website, oder laufend als externe Kommunikationsabteilung. Den Umfang stimmen wir auf Budget und Ressourcen ab und schulen auf Wunsch Ihre Mitarbeitenden, damit Sie vieles selbst umsetzen können.
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